I. Gültigkeit:
Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an
seine verbindliche Bestellung zehn Tage gebunden. Falls der Käufer
die ihm angebotene Begutachtung durch einen Sachverständigen wünscht,
ist er an seine verbindliche Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag
ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb
der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt
ist.
II. Schadensersatz:
Der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer für
Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
des Käufers auf Grund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters
ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Verletzung von sogenannten
Kardinalpflichten.
III. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
IV. Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
V. Fahrzeugangaben
Die Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant bzw. basierend unter
anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich
Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung
oder Ermittlung des Verkäufers und stellen keine Garantie für
das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich
schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.
Der Verkäufer weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer,
Lieferanten des Verkäufers und Hersteller oder sonstigen Dritten gemachte
Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung, Unfallvorschäden und
Produktwerbung keine 100 %ige Gewähr für das Vorhandensein der
Eigenschaft bieten. Dem Käufer ist dies bekannt. Das sich hieraus ergebende
Restrisiko wird vom Käufer ausdrücklich übernommen.
VI. Untersuchungsbefund des Verkäufers:
Der Verkäufer hat das Fahrzeug überprüft. Der Prüfungsumfang
ergibt sich aus dem der Bestellung beigefügten Formular “Fahrzeugüberprüfung“
vom heutigen Tage. Das Formular ist, insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit
der Kaufsache, Gegenstand dieses Vertrages. Das Formular stellt, soweit
nichts anderes vereinbart ist, keine Garantie für die Beschaffenheit
der Kaufsache dar. Die Untersuchung beschränkt sich auf eine Sicht-
und ggf. Funktionsprüfung. Eine weitergehende Untersuchung, insbesondere
unter Demontage von Fahrzeugteilen, hat nicht stattgefunden.
VII. Begutachtung des Fahrzeuges:
Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die Möglichkeit, den
Zustand des Fahrzeuges durch eine Untersuchung eines Sachverständigen
in den ersten sieben Tagen ab Bestellung am Betriebssitz des Verkäufers
auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Der Verkäufer übernimmt
für den Inhalt des Gutachtens keine Haftung. Gelangt der Gutachter
zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs von dem
im Formular “Fahrzeugüberprüfung“ genannten Zustand
deutlich abweicht, oder stellt er fest, dass das Kfz (bisher nicht erkannte)
Schäden oder Mängel aufweist, ist der Käufer berechtigt,
seine Bestellung bis spätestens zum Ablauf der 2. Woche ab Bestellung
zurückzuziehen.
VIII. Liefertermin:
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der
Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist
setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom
Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
15 % des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder
der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
IX. Salvatorische Klausel:
Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt
dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine
wirksame Regelung umzudeuten.